Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich ab 2024– Förderung von KfW und BAFA wird neu geordnet

Änderung der Förderstellen
Beim BAFA können weiterhin die Förderungen von Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden. Die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.

Weiteres finden sie bei dem BAFAin der Bundesförderung

KFW-Förderung

Die Kredit- und Förrderbank für Wiederaufbau (KFW) bietet zinsvergünstigte Darlehen oder Zuschüsse für energetische Sanierungen an. Sie fordert Nachweise oder Bestätigungen, die nur von einem in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberater oder einer nach Landesrecht (des jeweiligen Bundeslandes) berechtigten Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung ausgestellt werden können.

Energieeffizient Sanieren

Für die Beantragung eines Tilgungzuschusses bei Sanierung auf Neubauniveau (Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55) wird eine Bestätigung eines Sachverständigen, bzw. ein Energiebedarfsausweis und eine Bestätigung über die plangemäße Durchführung der Maßnahmen von der KFW gefordert.
Auch bei Einzelmaßnahmen muss der Antrag von einem Sachverständigen bestätigt und unterschrieben werden.

Energieeffizient Bauen

Im KFW-Programm "Energieffizient Bauen" werden Berechnungen verlangt, in denen der maximale Primärenergiebedarf und der spezifischen Transmissionswärmeverlust des Gebäudes nachgewiesen werden. Im Bezug auf das KFW-Effizienzhaus 40 werden diese Werte nach EnEV ermittelt, in Bezug auf das Passivhaus wird zur Berechnung das Passivhaus-Projektierungspaket zu Grunde gelegt.
Die Ergebnisse müssen als Bestätigung dem Kreditantrag beigefügt werden.
Bei der Förderung des Einbaus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien ist stets ein hydraulischer Abgleich einzuhalten und die Durchführung nachzuweisen