Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich ab 2024– Förderung von KfW und BAFA wird neu geordnet
Änderung der Förderstellen
Beim BAFA können weiterhin die Förderungen von Effizienzmaßnahmen
an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung
sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen
beantragt werden. Die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden
durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.
Weiteres finden sie bei dem BAFAin der Bundesförderung
KFW-Förderung
Die Kredit- und Förrderbank für Wiederaufbau (KFW) bietet zinsvergünstigte Darlehen oder Zuschüsse für energetische Sanierungen an. Sie fordert Nachweise oder Bestätigungen, die nur von einem in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberater oder einer nach Landesrecht (des jeweiligen Bundeslandes) berechtigten Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung ausgestellt werden können.
Energieeffizient Sanieren
Für die Beantragung eines Tilgungzuschusses bei Sanierung auf Neubauniveau
(Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55) wird eine Bestätigung eines Sachverständigen,
bzw. ein Energiebedarfsausweis und eine Bestätigung über die plangemäße
Durchführung der Maßnahmen von der KFW gefordert.
Auch bei Einzelmaßnahmen muss der Antrag von einem Sachverständigen
bestätigt und unterschrieben werden.
Energieeffizient Bauen
Im KFW-Programm "Energieffizient Bauen" werden
Berechnungen verlangt, in denen der maximale Primärenergiebedarf und
der spezifischen Transmissionswärmeverlust des Gebäudes nachgewiesen
werden. Im Bezug auf das KFW-Effizienzhaus 40 werden diese Werte nach EnEV
ermittelt, in Bezug auf das Passivhaus wird zur Berechnung das Passivhaus-Projektierungspaket
zu Grunde gelegt.
Die Ergebnisse müssen als Bestätigung dem Kreditantrag beigefügt
werden.
Bei der Förderung des Einbaus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer
Energien ist stets ein hydraulischer Abgleich einzuhalten und die Durchführung nachzuweisen