Heizlastberechnung

Im Neubau und nach Durchführung von umfangreichen energetischen Maßnahmen im Altbau ist eine Anpassung der Heizparameter notwendig. Dazu gehört u.a. die Bestimmung der Heizlast. Diese wird raumweise ermittelt.

Die raumweise Heizlasteremittlung nach Verfahren B wird auch bei Heizungsaustausch und -optimierung von den Förderstellen verlangt.

Wir erstellen ihnen ein Angebot nach Sichtung Ihrer Unterlagen.